Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Bürger- und Umweltliste Altdorf". Der Sitz des Vereins ist Altdorf.

 

Zweck

 Zweck des Vereins ist es, die Bürger und Bürgerinnen an der Gemeindepolitik zu beteiligen; bei der Gemeindearbeit sollen insbesondere der ökologische, der soziale und der ökonomische Aspekt gleichwertig berücksichtigt werden.
Der Zweck wird verwirklicht durch die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen, Informationsveranstaltungen und sonstigen Aktionen.
Die Mitgliederversammlung wählt geeignete Kandidaten, die den Verein nach außen vertreten.

 

Mitgliedschaft

 Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder durch Tod des Mitglieds. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden erfolgen. Der Austritt wird mit Zugang der Erklärung wirksam.

 Der Ausschluß eines Mitglieds kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied den Zielen oder dem Ansehen des Vereins schadet. Dem Mitglied steht das Recht zu, gegen diese Entscheidung die Mitgliederversammlung anzurufen.

 

Beitrag

 Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

Organe

 Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

Vorstand

 Der Vorstand setzt sich zusammen aus

  • dem Vorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Schriftführer

 Es können weitere Beisitzer in den Vorstand gewählt werden. Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

 Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 Vorstand i.S. des § 26 BGB sind der Vorstand und seine zwei Stellvertreter, die alleinvertretungsberechtigt sind.

 Die Tätigkeit der Vorstandmitglieder ist ehrenamtlich.

 

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich einzuberufen.
Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung zu laden.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über

  • die Wahl des Vorstandes
  • die Wahl des Kassenprüfers
  • die Entgegennahme des Jahresberichtes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Aufstellung der Kandidatenliste für öffentliche Wahlen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt. Stimmenthaltungen zählen nicht mit.

Auf schriftlichen Antrag und Begründung von mindestens einem Viertel der Mitglieder hat der Vorstand binnen vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Die in einer Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse sind schriftlich niederzuschreiben und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

 

Satzungsänderungen

Die Änderung dieser Satzung bedarf einer ¾-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.

 

Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Im Falle einer Auflösung fällt das verbliebene Vermögen an die Gemeinde Altdorf zur Förderung des Umweltschutzes.

 

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 19. Juli 1999 errichtet.